Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein

Mit dem Programm Soziale Wohnraumförderung stellt das Land SH auch im Jahr 2010 zinsgünstige Darlehen, insbesondere für Familien, zur Verfügung.

Achtung! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Fördermittel, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn das Förderungsbudget ausgeschöpft ist, heißt es warten - deshalb: keine Zeit verlieren und schnell prüfen, ob Sie in den Genuss der Förderung kommen. Es gibt bis zu 70.000€ zu einem Zinssatz ab 1% p.a. zzgl. Verwaltungskosten von 0,5% p.a. - da macht der Weg ins Eigentum noch mehr Spaß!

Nur ganz so einfach, wie die gute alte Eigenheimzulage funktioniert die Inanspruchnahme der Fördermittel nicht mehr. Die Fördermittel sind an verschiedene Kriterien geknüpft, die es zu überprüfen gilt:

Kriterien der Sozialen Wohnraumförderung
Die Kriterien zur Förderung sind teilweise miteinander verknüpft und voneinander abhängig

Damit Sie sich nicht im Förderdschungel verlieren, hat TGI Finanzpartner mit der Internetseite www.fördermittel-sh.de eine kostenlose Checkliste veröffentlicht, mit der die Fördervoraussetzungen geprüft werden können. Einfach den Fragebogen zur Sozialen Wohnraumförderung ausfüllen und abschicken, kurze Zeit später erhalten Sie die Antwort von TGI Finanzpartner, ob die Voraussetzungen für das Landesdarlehen erfüllt sind und wie hoch es ist.

Und wie funktioniert der Fördermittel - Check?

Sie senden uns den Fragebogen von dieser Seite ausgefüllt als E-Mail zurück und erhalten innerhalb kürzester Zeit von uns eine Antwort, ob Sie die Fördermittelkriterien erfüllen und in welcher Höhe Sie ein Förderdarlehen erwarten können. Sie können den Fragebogen auch ausdrucken und mit der Post oder per Fax an uns senden.
Alle Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur in diesem Zusammenhang der Fördermittelauskunft und Ihrer persönlichen Beratung verwendet.


Für einen Haushalt bis zu vier Personen darf die Wohnfläche 130 qm betragen. Die Gesamtkosten, ohne Makler-, Notar-, Grunderwerbsteuer, müssen in Abhängigkeit vom Ort der Maßnahme z.B. bei einer Eigentumswohnung unter 163.000€ (203.750€) liegen oder bei einem freistehendem Einfamilienhaus unter 190.000€ (237.500€). Vom Programm wird weiterhin gefordert, dass Eigenmittel in Form von Eigenkapital oder Eigenleistung eingebracht wird. Die Eigenmittel sollten mindestens 7,5% der Gesamtkosten betragen, leider ein KO Kriterium, das gerade junge Familien von der Förderung ausschließt.

Gleichzeitig kommt es auch auf den Ort der Maßnahme an, handelt es sich um eine Präferenzgemeinde oder um ein Ober-, Mittel- oder Unterzentrum sind hier die regionalen Fragestellungen. Davon abhängig kann das Förderdarlehen zwischen 36.000€ (z.B. Preetz) und 70.000€ (z.B. Kiel) betragen. Weiterhin hat der Gesetzgeber in das Förderprogramm CO² und wohnbaurelevante Kriterien eingearbeitet. So werden z.B. keine Eigentumsmaßnahmen mit fest installierter Nachtspeicherheizung oder elektrischer Direktheizung gefördert. Für Erwerbsmaßnahmen von bereits bestehenden Wohnungen und Häusern sollten Sie die aktuellen Werte für den Jahres - Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach der Energieeinsparverordnung kennen.

Was heißt das konkret für Ihren Geldbeutel?

Beispielrechnung für die Sozialen Wohnraumförderung
Eine Beispielrechnung für die Soziale Wohnraumförderung

Mit der Durchführung des Förderprogrammes hat die Landesregierung die Investitionsbank Schleswig-Holstein beauftragt, an die auch die Anträge zu richten sind.
Unterstützung dabei erhalten die Antragsteller im Rahmen ihrer Gesamtfinanzierung von TGI Finanzpartner, die auch Partner der Investitionsbank sind.

Aktuelles

Jetzt den Fördermittel - Check durchführen:

» Die Checkliste zur Sozialen Wohnraumförderung