Förderprogramme im Überblick
- Soziale Wohnraumförderung
- zinsgünstige Darlehen bis 70.000€ für Wohneigentum in Schleswig Holstein für Haushalte mit mindestens einem Kind oder schwer behinderten Personen
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- Wohneigentumsprogramm
- für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Anträge können alle Privatpersonen stellen, die Selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen, auch der Erweb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
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- Energieeffizient Bauen
- Das KfW-Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern 70 / 85 (EnEV2009) und Passivhäusern. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
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- Wohnraummodernisierung (Standard)
- Finanziert werden Standard-Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, z.B. bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Ebenfalls gefördert werden die Behebung baulicher Mängel oder auch die Erneuerung von Zentralheizungsanlagen.
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- Wohnraum altersgerecht umbauen (Barrierefreiheit)
- Mit diesem Programm werden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand gefördert. Die Investitionsmaßnahme soll Menschen unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Für die bauliche Anpassung von Bestandsobjekten sind Förderbausteine definiert, die insbesondere älteren Menschen eine barrierereduzierte Nutzung der angestammten Wohnung ermöglichen soll.
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- Energieeffizient sanieren
- Das KfW-Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 / 100 / 115 / 130 (EnEV2009) oder
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Wird das Effizienzniveau erreicht, gibt es noch einen Tilgungszuschuss.
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- Energieeffizient sanieren (Sonderförderung)
- Einige Maßnahmen, wie z.B. die zusätzliche Begleitung durch einen Sachverständigen oder den Ersatz von Nachtspeicherheizungen werden ergänzend mit einem Zuschuss gefördert.
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- Erneuerbare Energien
- Das neue KfW-Programm Erneuerbare Energien unterstützt Sie mit einer zinsgünstigen Finanzierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert, z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen.
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- IB.StadtInMode
- Im Rahmen seines Schleswig-Holstein Fonds gewährt das Land Schleswig-Holstein einen Teilschulderlass für Darlehen der Investitionsbank S.H. zur Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen in städtischen Wohnquartieren. Diese Förderung richtet sich an private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
Zurzeit sind die Fördermittel des Landes für dieses Programm ausgeschöpft. (01.04.2009)
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- IB.ImmoFlex
- Ein Darlehen der Investitionsbank (IB), das die Finanzierung Ihrer Bank optimal ergänzt und gerade bei geringem Eigenkapital sinnvoll genutzt werden kann. Es stehen drei Varianten zur Auswahl, das normale Tilgungsdarlehen, oder Tilgung durch eine Lebensversicherung oder durch einen Bausparvertrag.
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- IB.ImmoKonstant24
- Ein langfristiges Darlehen der Investitionsbank (IB), das die Finanzierung Ihrer Bank optimal ergänzt und dessen Leistungsraten über die gesamte Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrages immer gleich hoch sind. Die Zinsbindung beträgt 24 Jahre.
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- Marktanreizprogramm erneuerbare Energien
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen wird verlängert: Bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro. Neu ist, dass künftig auch der Kesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird. Diese Regelung gilt für ab dem 01. Mai 2008 beim BAFA gestellte Anträge.
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